AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule SWANY GmbH für Nothilfe, Verkehrskundeunterricht und Motorrad Grundkurs.

Ausweis: Nothilfekurs: Ein gültiger Pass/ ID / Ausländerausweis, muss vor Kursbeginn vorgezeigt werden.

Verkehrskundeunterricht und Motorrad Grundkurs : Ein gültiger Lernfahrausweis ist die Voraussetzung für die Teilnahme am diesem Kurs. Muss vor Kursbeginn vorgezeigt werden. Teilnehmer die kein gültigen Lernfahrausweis besitzen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.

Anmeldung: Die Anmeldung muss per Internet oder per SMS erfolgen.

Die Anmeldung ist verbindlich. Bei einem Nichterscheinen werden die vollen Kurskosten verrechnet.

Bei einer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail und Post.

Kurssprache: Die Kurssprache ist Deutsch. Teilnehmer, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse dem Kursablauf nicht folgen können, bzw. das Kursziel nicht erreichen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.

Kurskosten: Das Kursgeld muss bar bezahlt werden. Nothilfekurs: CHF 120.- inkl. Ausweis / Verkehrskundeunterricht: CHF 200.- (Preisänderung vorbehalten).

Pünktlichkeit: Wir bitten um Pünktlichkeit. Bei Verspätung, wird der Kursablauf massiv gestört und dies kann nicht akzeptiert werden. Wer zu spät kommt kann nicht mehr am Kurs teilnehmen und die Kurskosten werden zum vollen Betrag verrechnet.

Abmeldung: Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Verhinderung können Sie sich persönlich bis 5 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge abmelden oder umbuchen. Bei einer Abmeldung nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen:

  • Bei Weniger als 5 Tage werden 100% der Kurskosten verrechnet
  • Bei einem Fernbleiben werden 100% der Kurskosten verrechnet

Ersatzperson: Kann ein verhinderter Teilnehmer eine Ersatzperson für den gleichen Kurs organisieren, so werden ihm keine Kurskosten verrechnet.

Krankheit: Bei krankheitsbedingter Abmeldung stornieren wir die Anmeldung, wenn innert 7 Tagen ein gültiges schriftliches Arztzeugnis vorliegt. Eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.- stellen wir in Rechnung. Wird ein Ersatzteilnehmer für den gleichen Kurstag gestellt, entfällt die Umtriebsentschädigung. Ohne gültiges Arztzeugnis entspricht die Abwesenheit einem Fernbleiben vom Kurs und wird zum vollen Betrag verrechnet.

Verhalten: Für ein reibungslosen Kursablauf wird vom Teilnehmer ein kollegiales und kooperatives Verhalten erwartet. Wird der Kurs durch unangebrachtes und störendes Benehmen eines Teilnehmers behindert, steht es dem Instruktor frei, diesen nach einer mündlichen Abmahnung vom Kurs auszuschließen. Durch den Ausschluss entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

Kursabsage: Bei weniger als sechs Teilnehmer behält sich die Fahrschule SWANY GmbH das Recht vor, Kurse bis 3 Tage vor Kursbeginn zu annullieren und die Teilnehmer nach Absprache auf andere Kurse umzubuchen.

Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Rheinfelden AG.